1.3  Personelles


 

Grundsätze  

"Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich in ihrem beruflichen Tun mit dem BWZ Rapperswil-Jona, sie fühlen sich mitverantwortlich für den Erfolg. Die Lehrpersonen sind fachlich und methodisch-didaktisch kompetent. (...) Jona, weil sie spüren, dass neben dem Wissen der Mensch im Mittelpunkt steht. So haben wir es in unserem Leitbild (D0.2-01) formuliert.

 

Transparente und zeitgerechte Kommunikation sorgt für Klarheit und Sicherheit. Wir schreiben dies nicht nur ins Leitbild, wir leben dies.

 

Der Mensch im Mittelpunkt - das bedeutet auch, dass wir uns bemühen, gute Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden zu schaffen. Das Projekt "Gesund am BWZ" basiert auf den Überlegungen: Wo haben wir Ressourcen, die uns als Mitarbeitende des BWZ stärken? Was können wir verbessern, damit es allen so gut geht, dass sie ihre Arbeit möglichst gut und gerne machen?

 

Die Schulleitung lebt einen partizipativen Führungsstil - so heisst es unter 1.1. Konkret bedeutet dies, dass die Lehrpersonen wissen, in welchen Prozessen sie mitentscheiden können.

 

Der Berufsauftrag (D1.3-14) definiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Lehrpersonen im Kanton St.Gallen. Um deutlich zu machen, wie die verschiedenen Regelungen zusammenhängen und auf welcher Stufe sie  entschieden werden, hat das ABB eine Übersicht (D1.3-44) erstellt. Die Ausführungsbestimmungen (D1.3-43) fassen die wichtigsten Bestimmungen des Kantons übersichtlich zusammen.

 

Das BWZ konkretisiert einzelne Bestimmungen (z. B. Wochen mit besonderem Stundenplan, besondere Unterrichtstage) in sog. schulischen Weisungen (D1.3-15) .

 

Der Kanton St.Gallen hat seine "Grundsätze für das Staatspersonal" verfasst, die der Zusammenarbeit gewidmet sind.

 


Planung

Die Abteilungsleitungen sind für die  Bedarfsplanung zuständig. In den Mitarbeitergesprächen im November / Dezember wird mit den Lehrpersonen der Einsatz im kommenden Schuljahr besprochen. Daraus ergibt sich dann ein allfälliger Bedarf. Gemäss kantonalen Vorgaben dürfen Print-Inserate erst geschaltet werden, nachdem Online-Inserate (mindestens 10 Arbeitstage) zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt haben. Die Abteilungsleitungen koordinieren die Suche über die Abteilungen hinweg, wenn dies möglich und sinnvoll ist.

 


Personalgewinnung

Die Anforderungen an die Lehrpersonen sind gemäss EVA-BS definiert (D1.3-42): Grundsätzlich braucht es eine fachliche und didaktische Ausbildung auf Fachhochschul- oder Hochschulniveau. Ist die didaktische Ausbildung noch nicht vorhanden, kommt nur eine Teil-Anstellung in Frage. Je nach Umfang des Pensums wird die didaktische Ausbildung definiert und der zeitliche Rahmen festgelegt, in dem diese Ausbildung absolviert wird.

 

Der Prozess für Probelektionen (D1.3-22) ist definiert. Fachschaftsverantwortliche und Fachbereichsleitungen werden in den Prozess einbezogen.

 


Einstufung

Die Einstufung neuer Mitarbeitender erfolgt nach kantonalen Richtlinien. Dort ist festgehalten, wie und welche früheren Tätigkeiten angerechnet werden.

 


Einführungstag

Jeweils in der Woche vor dem Schulbeginn wird ein Einführungstag für neue Lehrpersonen von der Schulleitung organisiert, an dem die neuen Lehrpersonen mit dem BWZ vertraut gemacht werden.

 


Mentoren

Wir suchen die richtigen Mitarbeitenden und bemühen uns, ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich zielgerichtet weiterzubilden, damit sie ihre Arbeit optimal machen können. Natürlich gehört dazu auch, dass sie eingeführt und zu Beginn betreut werden. Dafür arbeiten wir mit Mentoraten .

 


Stundenplan  

Der Prozess, wie der Stundenplan entsteht, ist definiert.

 


Personalkommunikation

Pro Schuljahr finden zwei Konvente auf Schulebene statt: vor Weihnachten und am letzten Schultag am Schuljahresende. In einem Vorprotokoll werden die wesentlichen Informationen im Vorfeld abgegeben. Jede Abteilung führt zusätzlich einmal pro Jahr einen Abteilungskonvent durch.

 

Im Intranet-Portal finden Sie die aktuellen Informationen - diese werden an jedem Freitag aktualisiert. Dadurch wird das bisherige bwz-info abgelöst. Einen Überblick über die Information und Kommunikation am BWZ gibt 1.5.

 


Personalanlässe

Im Sinne einer kantonalen Harmonisierung hat der Kanton festgelegt (D1.3-46), welche Personalanlässe mit welchen finanziellen Mittelns durchgeführt werden können.

 


Weiterbildung  

Zur Personalentwicklung gehört die Weiterbildung. Im Weiterbildungskonzept (D1.3-03) wird festgehalten, welche Ansprüche an die Weiterbildung gestellt werden und in welchem ​​Umfang Weiterbildungen erwartet werden. Die Schulleitung fördert die Weiterbildung, sofern sie auch im Interesse der Schule ist. So können beispielsweise die FORMI-Kurse im Kanton St. Gallen unentgeltlich besucht werden . 

 


Intensivweiterbildung  

Die gesetzliche Grundlage zur Intensivweiterbildung (D1.3-31) bildet die Ergänzende Verordnung über das Dienstverhältnis an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVD-BS) vom 8.März 2005In einem Merkblatt Intensivweiterbildungen (D1.3-07) sind die Rahmenbedingungen festgehalten.

 


unbezahlter Urlaub

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen unbezahlten Urlaub (D1.3-08) zu beziehen. Diese Voraussetzungen und das Vorgehen am BWZ sind definiert.

 

Seit September 2020 gibt es eine amtliche Weisung, welche die Modalitäten regelt (D1.3-47).

 


MAG

Jährliche Mitarbeitergespräche finden ab einem Beschäftigungsgrad von 30% statt, darunter sind sie freiwillig. In einem Zweijahresrhythmus besuchen die Abteilungsleitungen ihre Lehrpersonen.

 

Mit den Mitarbeitenden in der Verwaltung werden jährlich Standortgespräche nach kantonalen Vorgaben geführt.

 


SLL

Vor einem Klassenwechsel durchlaufen Lehrpersonen die sog. SLL = Systematische Lohnwirksame Leistungsbeurteilung , die kantonal geregelt ist. Im Rahmen dieses Verfahrens werden mindestens zwei Unterrichtsbesuche durchgeführt, die Lehrpersonen verfügen über eine Berufsdokumentation. In einem Informationsanlass werden die Lehrpersonen über das Verfahren orientiert. Am BWZ Rapperswil-Jona werden alle Lehrpersonen von der Schulleitung beurteilt, in der Regel von der zuständigen Abteilungsleitung.

 


a.o. LP

Für jedes Kalenderjahr steht in den Berufsfachschulen des Kantons SG ein kleiner Betrag für die Anerkennung von ausserordentlichen Leistungen zur Verfügung. Die Schulleitung entscheidet über diese Leistungsprämien, die Lehrpersonenvertreter können Vorschläge machen. Sind Schulleitungsmitglieder betroffen, stellt der Rektor einen Antrag an den Präsidenten der Berufsfachschulkommission.

 


Treueprämien

Im Kanton St.Gallen gibt es nach 10, 20 und 25 Jahren sog. Treueprämien, die in Form von Geld oder in Form von Ferien bezogen werden können.

 

Weil diese Treueprämien nur für die Lehrpersonen der GB und die Verwaltungsmitarbeitenden ausgeführt werden, werden die Lehrpersonen der Weiterbildung mit einem "runden" (10, 15, 20, 25, 30, 35 ... Jahre) Dienstjubiläum zu einem gemeinsamen Abendessen mit dem Rektor eingeladen.

 


Mitarbeiteranlässe

Am letzten Schultag im Schuljahr findet ein Mitarbeitertag statt: Nach dem Schlusskonvent werden verschiedene Angebote gemacht: Betriebsbesichtigungen, Kultur, Sport und Gesundheit etc. Mit dem gemeinsamen Mittagessen endet das Schuljahr.

 

Vor Weihnachten lädt das BWZ zu einem gemeinsamen Abendessen ein.

 


Qualitätsentwicklung
Qualitätssicherung

Das Qualitätsmanagement Q2E setzt auf Evaluation und Entwicklung (siehe 1.8). Auf der persönlichen Ebene finden Sie das individuelle Feedback und das kollegiale Feedback, das Sie zur persönlichen Entwicklung beitragen können. Auf institutioneller Ebene befinden sich MAG und SLL, die den Lehrpersonen eine Rückmeldung der Vorgesetzten geben. Die dritte Ebene sind die sog. Querschnittbefragungen, in denen die Lernenden des 3. Semesters zu Schule und Unterricht befragt werden.

 


Qualitätsdefizite

Wenn die Qualität nicht erreicht wird, ist ein Verfahren zum Umgang mit Qualitätsdefiziten (D1.8-03) vorgeschrieben. Dieser Prozess wurde von der Schulleitung gemeinsam mit den Lehrpersonenvertretern und dem Qualitätsteam (heute: Steuergruppe Qualität) entwickelt worden. 

 


Personalrecht

Eine Zusammenstellung des ABB zeigt, welche personalrechtliche Massnahmen (D1.3-45) ergriffen werden können und wie die Rechtswege sind.

 


Personaldossier

Ab 2020 werden die Personalakten im Kanton SG als E-Dossiers geführt. Das Einsichtsrecht bleibt natürlich, jede Lehrperson weiss, welche Akten im E-Dossier sind und welche Einsicht in diese Unterlagen. Im Zweifelsfall sind nur die Unterlagen von rechtlicher Bedeutung.

 


Arbeitszeugnisse

Wer sein Arbeitsverhältnis mit dem BWZ beendet, erhält ein Arbeitszeugnis, das vom Rektor und der zuständigen Abteilungsleitung unterschrieben ist. Es sind dafür klar Vorgaben definiert.

 


  

 

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die wichtigsten Dokumente, Formulare und Prozesse:

 

Bereich Thema Dokument
Altersentlastung Merkblatt D1.3-16 
  Formular F1.3-09
  Umrechnung D1.3-17
Anstellung / Einstufung Anforderungen an Lehrpersonen D1.3-42
Arbeitsverhältnis Mein Arbeitsverhältnis beim Kanton D1.3-28
Arbeitsvertrag befristet
unbefristet
D1.3-29
D1.3-30
Arbeitszeugnisse transparent und unkodiert D1.3-01
Berufsauftrag gesetzliche Grundlagen D1.3-14
  Übersicht über die verschiedenen Weisungen und Richtlinien D1.3-44
  Ausführungsbestimmungen: Richtlinien für die Umsetzungen D1.3-43
  Schulische Weisungen D1.3-15
Einstufungsmatrix Anrechnung früherer Tätigkeiten D1.3-20 
Intensivweiterbildung Kantonale Richtlinien Intensivweiterbildung D1.3-31
  Merkblatt D1.3-07
  Antrag - Formular F1.3-08
Kleidungsempfehlung einfach und realisierbar D1.3-10
Leistungsprämien  Ausserordentliche Leistungsprämien an Kantonalen Berufs-und Weiterbildungszentren D1.3-39
Mentor / Mentorin Pflichtenheft D1.3-05
Mentor / Mentorin light Pflichtenheft D1.3-04
Mitarbeitergespräche (MAG) Abgrenzungen zur SLL D1.3-13
  Vorbereitung LP F1.3-07
  Pensenplanung D1.3-06
  Pensenplanung - Formular F1.3-06
  Rückmeldung an die AL  
Pädagogischer ICT-Support (PICTS)
Pflichtenheft D1.3-37
Personalanlässe die amtliche Weisung D1.3-46
Personalrecht personalrechtliche Massnahmen und Rechtswege D1.3-45
Probelektionen Ablaufschema D1.3-22
Qualitätsdefizite Umgang mit Qualitätsdefiziten D1.8-03
SLL  Weisungen SLL D1.3-34
  Information der Lehrpersonen (PPT) D1.3-35
  Zeitplan SLL D1.3-36
  Beurteilungsdossier D1.3-32
  Vereinfachtes Verfahren in besonderen Fällen D1.3-33
Standortgespräche  Checkliste Standortgespräch D1.3-23 
  Checkliste Standortgespräch für Mitarbeitende D1.3-24
  Standortgespräch D1.3-25
  Standortgespräch Rückmeldung an Vorgesetzte D1.3-26
unbezahlter Urlaub die interne Handhabung D1.3-08
  die amtliche Weisung D1.3-47
Verhalten Verhaltenskodex des Kanton SG D1.3-27
Weiterbildungen Vorgaben und Bedingungen D1.3-03
  Regelungen betreffend Beiträge an Weiterbildungen D1.3-38
  Kostenbeteiligungs- und Rückerstattungsvereinbarung  F1.3-10
Zusammenarbeit Grundsätze für das Staatspersonal D1.3-12