6.8  Promotion und Qualifikationsverfahren


Promotion

Grundsätzlich gelten für die Lernenden der Informatikmittelschule die gleichen Promotionsbedingungen wie in der Berufsmaturität.

 

Grundsatz

Lernende der IMS müssen in jedem Semester promoviert werden. Die Bedingungen dafür sind folgende:

  • der Durchschnitt Promotionsfächer (Berufsmaturitätsfächer und Informatikmodule) muss mindestens 4.0 betragen.

  • es dürfen maximal 2 Noten unter 4.0 sein.

  • die Notendifferenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 darf höchstens 2 Notenpunkte betragen.

 


Promotionsfächer

Promotionsfächer sind alle Fächer, die in den Bereichen GrundlagenSchwerpunkt und Ergänzung unterrichtet werden (siehe unter 6.3) sowie die Informatikmodule des Semesters.

 

 


definitive Promotion

Wer die o. g. Bedingungen erfüllt, wird definitiv promoviert.

 


provisorische Promotion

Erfüllt man zum ersten Mal diese Bedingungen nicht , erfolgt eine provisorische Promotion. 

 


Wiederholung

Wer die Promotionsbedingungen zum zweiten Mal nicht erfüllt, kann wiederholen, das heisst, in den tieferen Jahrgang wechseln.

 

Eine Wiederholung ist nur einmal möglich.

 

 


 

Der Abschluss für die Lernenden der IMS erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird die Berufsmaturität abgeschlossen. Der Abschluss erfolgt mit dem Qualfikationsverfahren nach 3 Jahren. Die Lernenden erhalten jedoch ihr Zeugnis erst nach 4 Jahren, da der erfolgreiche Lehrabschluss die Voraussetzung für die Berufsmaturität ist.

 

Im vierten Jahr absolvieren die Lernenden  ein Praktikumsjahr, in dem die IPA (individuelle praktische Arbeit) absolviert werden muss. Nach dem vierten Jahr mit 220 Praktikumstagen, der erfolgreich absolvierten IPA und den Mindestanforderungen entsprechende Modulnoten ist die Lehre als Informatiker Applikationsentwicklung abgeschlossen. Die Lernenden erhalten das EFZ (eingenössischen Fähigkeitszeugnis) und das Berufsmaturitätszeugnis.

 

Abschlussprüfung

Das Reglement für die Berufsmaturität bestimmt, welche Fächer vorzeitig abgeschlossen werden.

 


 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Berufsmaturität ist der erfolgreiche Abschluss der Lehre, also das Fähigkeitszeugnis. Wer die Lehre nicht besteht, erfüllt also die Voraussetzung für Berufsmaturität nicht.