Die Aufnahme in die Brückenangebote
Brückenangebote gehören nicht mehr zur obligatorischen Schulzeit und sie sind noch nicht Teil der Berufsausbildung. Aus diesem Grund müssen die Erziehungsverantwortlichen einen Teil der Kosten übernehmen - das ist die deutlich spürbare Seite. Viel wichtiger ist aber, dass die Schülerinnen und Schüler sich verpflichten, die Regeln der Vorlehre einzuhalten, zielgerichtet den Unterricht zu besuchen und im Praktikum Erfahrungen für die Berufsausbildung zu sammeln.
Die Anmeldung in ein Brückenangebot erfolgt direkt an das BWZ. Nach dem Antrag auf Aufnahme in die Brückenangebote findet deshalb ein Aufnahmegespräch statt und die Schülerinnen und Schüler unterschreiben einen Vertrag F2.2-?? zusammen mit den Erziehungsverantwortlichen. Dieser Prozess ist im Dokument PPPP beschrieben.
Der zweite Teil der Aufnahme in die Vorlehre geschieht dann mit der Einteilung in eine Klasse aufgrund der Einstufungstests, die in der Regel in der ersten oder zweiten Schuljahreswoche durchgeführt werden.
Für die Aufnahmegespräche stehen gemäss kantonalem Pool definierte Zeitgefässe zur Verfügung - diese fliessen ins Pensum ein.
Die wichtigsten Dokumente im Überblick:
Thema | Dokument |
Vertrag Vorlehre | F |
Prozess Aufnahme Brückenangebot | D |