Die Schulleitung des BWZ Rapperswil-Jona
Schulleitung |
Die Schulleitung des BWZ Rapperswil-Jona besteht aus den Abteilungsleitungen der Abteilungen
und dem Rektor.
Die Wahl der Schulleitungsmitglieder erfolgt gemäss Art. 18 EG zum Berufsbildungsgesetz (s. 231.1) und Art. 4 des Schulreglements (D0.5-08) durch die Berufsfachschulkommission.
Die Schulleitung des BWZ Rapperswil-Jona bekennt sich zu einem partizipativen Führungsstil. Dabei kommt der Kommunikation eine grosse Bedeutung zu - es ist klar, zu welchen Themen die Mitarbeitenden angehört, zur Mitwirkung eingeladen werden und mitentscheiden können. Dies zeigt sich exemplarisch am Qualitätsmanagement: Der Q-Verantwortliche und die Steuergruppe tragen die Verantwortung für das Qualitätsmanagement. In der Steuergruppe ist die Schulleitung vertreten, der Entscheid über Massnahmen aufgrund interner oder externer Schulevaluationen wird aber vom Q-Konvent gefällt.
Die Aufgaben der Schulleitung werden in Art. 9 des Schulreglements (D0.5-08) beschrieben und in einem "Geschäftsreglement" konkretisiert.
Die Abteilungsleitungen der Grundbildung und der Rektor werden als Lehrpersonen angestellt. Für ihre Führungstätigkeit erhalten sie eine Entlastung vom Unterricht, die für die Abteilungsleitung 10 Lektionen beträgt. Die Unterrichtsverpflichtung des Rektors wird von der Berufsfachschulkommission festgelegt, sie beträgt mindestens 3 Jahreswochenlektionen. Rektor und Abteilungsleitende erhalten eine Funktionszulage, deren Höhe in der EVA-BS festgelegt bzw. limitiert ist. Die Abteilungsleitung WB kann als Lehrperson oder als Verwaltungsmitarbeitende angestellt werden (EVA-BS). Die Leitung Dienste ist als Verwaltungsmitarbeitende/r nach BVO angestellt und besoldet.
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Rektor/Rektorin |
Das BWZ Rapperswil-Jona wird durch eine Rektorin/einen Rektor geleitet (Art. 8 des Schulreglements).
Der Rektor ist der Berufsfachschulkommission (BFSK) unterstellt und wird von dieser geführt. Gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Zusammensetzung der BFSK werden in einem Grundlagenpapier (D1.1-02) festgehalten.
Die Aufgaben der Rektorin/des Rektors werden in Art. 10 des Schulreglements (D0.5-08) beschrieben und in der Stellenbeschreibung der Rektorin/des Rektors (D1.1-03) konkretisiert.
Die Stellvertretung der Rektorin/des Rektors wird durch eine der Abteilungsleitungen der Grundbildung oder Weiterbildung wahrgenommen. Dieses Amt wechselt jährlich. Die Stellvertretung der Rektorin/des Rektors ist mit beratender Stimme Mitglied der Berufsfachschulkommission.
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Abteilungsleitungen |
Die Abteilungsleitungen führen ihre Abteilungen in fachlicher und personeller Hinsicht. Die konkreten Aufgaben der Abteilungsleitungen werden in Art. 11 des Schulreglements (D0.5-08) beschrieben und in der Stellenbeschreibung Abteilungsleitungen Grundbildung (D1.1-01) konkretisiert.
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Partizipation |
Der Rektor trifft sich in jedem Quartal mit den Lehrpersonenvertreter in der Berufsfachschulkommission, um anstehende Fragen zu diskutieren.
Pro Semester findet ein Konvent statt, an dem Informationen weitergegeben werden, über schulische Fragen diskutiert und in einigen Punkten entschieden wird. Es gibt ein Vorprotokoll, das dies deutlich macht.
Die Konferenz der Lehrenden trifft sich ein- bis zweimal pro Schuljahr. Pro Semester findet eine Konferenz der Lernenden mit dem Rektor statt. Details finden sich im Dokument Information und Kommunikation am BWZ (D1.5-04). |
Die Dokumente im Überblick
Bereich |
Thema |
Dokument |
Abteilungsleitung | Stellenbeschreibung | D1.1-01 |
EG Berufsbildungsgesetz | Kantonales Einführungsgesetz | 231.1 |
Berufsfachschulkommission (BFSK) |
Gesetzliche Grundlage, Aufgaben, Zusammensetzung | D1.1-02 |
Information und Kommunikation | Konzept BWZ | D1.5-04 |
Konferenz der Lehrenden | siehe Information und Kommunikation | |
Konferenz der Lernenden | siehe Information und Kommunikation | |
Rektor | Stellenbeschreibung | D1.1-03 |
Schulleitung | Geschäftsreglement | |
Schulreglement | D0.5-08 |