5.8  Qualifikationsverfahren


Abschlussprüfung

Das Reglement für die Berufsmaturität (D0.5-12) bestimmt, welche Fächer vorzeitig abgeschlossen werden.

 


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Berufsmaturität ist der erfolgreiche Abschluss der Lehre, also das Fähigkeitszeugnis. Wer die Lehre nicht besteht, erfüllt also die Voraussetzung für Berufsmaturität nicht.

 

Bei der technischen Berufmaturität (TALS) wird die Berufsmaturität im sog. additiven Modell erworben. Hier wird das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung unabhängig von der Berufsmaturität ermittelt.

 

Bei der wirtschaftlichen Berufsmaturität (WDW) muss zunächst ermittelt werden, ob die Voraussetzungen für das Bestehen der kaufmännischen Grundbildung im Profil E erfüllt sind. Dafür wird die Note des Faches IKA mitgerechnet. Die Umrechnung der BM-Noten für das Fähigkeitszeugnis sind definiert. 

 


 

Bestehensnorm

Die Bestehensnorm entspricht der Norm für die Promotion:

 

  • der Durchschnitt über alle Berufsmaturitätsfächer muss mindestens 4.0 betragen.

  • es dürfen maximal 2 Noten unter 4.0 sein.

  • die Notendifferenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 darf höchstens 2 Notenpunkte betragen.

 


Abschlussnote

Die Berechnung der Abschlussprüfungsnote ist aus der Abbildung ersichtlich und kann mit dem Notenrechner simuliert werden.

 


 Abschlussfeier

Die Fähigkeitszeugnisse und Atteste werden am BWZ Rapperswil-Jona im Rahmen einer Feier in der Aula der FH Ost übergeben. Das Amt für Berufsbildung hat die Rahmenbedingung (D4.7-10) definiert.

 


 Rekurse

Rekurse gegen Entscheide im Rahmen des Qualifikationsverfahrens sind an das Amt für Berufsbildung, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen zu richten.

 

Rekurse sind kostenpflichtig. Im Erfolgsfall wird die Rekursgebühr zurückerstattet.

 


 

 

Thema Dokument      
Merkblatt Anmeldeverfahren QV-Sprachprüfungen K/BM D4.7-09
Kantonaler Schullehrplan für die Berufsmaturität im Kanton SG D0.5-11
Reglement über die Berufsmaturität D0.5-12
Abschlussfeiern Rahmenbedingungen D4.7-10