3.7 Früherfassung und Promotion
Der Kanton St.Gallen sieht vor, dass im Dezember des ersten Lehrjahrs die Lernenden in der sog. Früherfassung in drei Gruppen aufgeteilt werden:
- Lernende ohne Probleme, die aller Voraussicht nach die Lehre erfolgreich durchlaufen werden
- Lernende mit Problemen in der Schule, die als lösbar angesehen werden - sei es durch Stützkurse, Nachhilfeunterricht oder grössere Anstrengungen der Lernenden
- Lernende, die in der falschen Ausbildung sind oder deren Probleme in der Schule als zu gross angesehen werden, dass sie durch grössere Anstrengungen oder Stützkurse etc. behoben werden können.
Verantwortlich für den Prozess der Früherfassung sind die Klassenlehrpersonen.
Thema |
Dokument |
Kantonales Konzept Früherfassung |
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Laufzettel Früherfassung |
F |