5.7  Promotion


  

Grundsatz

Berufsmaturanden müssen in jedem Semester promoviert werden. Die Bedingungen dafür sind folgende:

  • der Durchschnitt über alle Berufsmaturitätsfächer muss mindestens 4.0 betragen.

  • es dürfen maximal 2 Noten unter 4.0 sein.

  • die Notendifferenz der ungenügenden Noten zur Note 4.0 darf höchstens 2 Notenpunkte betragen.

 


Berufsmaturitätsfächer

Berufsmaturitätsfächer sind alle Fächer, die in den Bereichen Grundlagen, Schwerpunkt und Ergänzung unterrichtet werden (siehe unter 5.3).

 

Bei der Ausrichtung Wirtschaft (WDW) gehört also das Fach IKA nicht zu den Promotionsfächern.

 


definitive Promotion

Wer die o. g. Bedingungen erfüllt, wird definitiv promoviert.

 


provisorische Promotion

Erfüllt man zum ersten Mal diese Bedingungen nicht , erfolgt eine provisorische Promotion. 

 


Ausschluss aus der BM

In der BM 1 wird man aus der BM ausgeschlossen, wenn man ein zweites Mal die Bedingungen nicht erfüllt.