5.1  Planung und Organisation


 

Planung

Im Qualitätsleitbild halten wir fest, dass wir erreichen wollen, dass unsere Lernenden sich gut und frühzeitig auf Prüfungen vorbereiten können. Dies bedeutet:

  • dass die Lernenden einen aussagekräftigen Semesterplan haben, der auch die Prüfungstermine enthält.

  • dass die Prüfungstermine frühzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) angekündigt werden und im Schulnetz (NESA) eingetragen sind.

  • dass die Lernenden die Lernziele kennen.

  • dass die Prüfungen den Lernzielen entsprechen.

  • dass es nicht mehr als 3 ordentliche Prüfungen pro Tag gibt.

 


Absenzen 

Zu einer guten Organisation in der Schule gehört aus Sicht der Lehrbetriebe, dass sie zeitnah über Absenzen ihrer Lernenden in der Schule informiert werden. Für die Lehrpersonen bedeutet dies, dass die Absenzen zuverlässig erfasst werden. Jeden Abend um 23.30 h wird ein Mail an den Lehrbetrieb generiert, das darüber Auskunft gibt, wann die Lernenden gefehlt haben.

 

Auch der Prozess (P1.2-01) wie Lernende vorgehen müssen, wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen fehlen müssen, ist klar beschrieben.

 


Prüfungen

Bei den Prüfungen gelten folgende Rahmenbedingungen: Prüfungen müssen angekündigt werden, es gibt nicht mehr als 3 Prüfungen pro Tag. Es kann mit der Klasse vereinbart werden, dass es unangekündigte Prüfungen gibt. Prüfungen werden nach der Korrektur den Lernenden ausgehändigt.

 


Stellvertretungen  

Wenn Lehrpersonen den Unterricht nicht erteilen können, wird eine Stellvertretung organisiert. Die Richtlinien für Stellvertretungen sind im Dokumente (D3.1-09) festgehalten, im Formular (F1.2-03) werden Stellvertretungen erfasst.

 


 Klassenlehrpersonen  

Ein wichtiger Pfeiler der Organisation sind die Klassenlehrpersonen. Sie sind das Bindeglied zwischen Verwaltung/Abteilungsleitung und Lernenden sowie Ansprechpersonen für die Lehrbetriebe. Sie informieren die Lernenden am ersten Schultag über diese Prozesse, zeigen ihnen die wichtigsten Orte im BWZ und laufen mit ihnen die Fluchtwege ab. Ihre Aufgaben sind im Pflichtenheft (D1.2-11) und die Informationen am ersten Schultag (D1.2-12) in einer separaten Broschüre festgehalten.

Die Klassenlehrpersonen informieren die Lernenden über die Handhabung von Bild und Videoaufnahmen an der Schule und lassen die Lernenden das entsprechende Formular Einverständniserklärung zu Bild- und Videoaufnahmen (D3.1-10) und das Formular Datenverwendung (D3.1-16) unterzeichnen.


Zimmerverantwortliche  

Für jedes Schulzimmer ist eine Lehrperson verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass das allgemeine Material vorrätig ist, meldet Schäden und nimmt Kontakt zu den Lehrpersonen auf, die das Zimmer nicht in ordentlichem Zustand zurücklassen.

 


 

 Die Dokumente in der Übersicht

 

Thema Dokument
Absenzen - Richtlinie des Amtes für Berufsbildung D1.2-09
Absenzen - vorhersehbare Absenzen    P1.2-01
Absenzen - disziplinarische Absenzen (siehe S. 5) D0.5-01 
Absenzen - alles auf einen Blick D1.2-10
Exkursionen am BWZ D3.1-09
Klassenbezeichnungen D3.1-13
Klassenlehrpersonen - Datenverwendung D3.1-16
Klassenlehrpersonen - Einverständniserklärung Bild und Video D3.1-10
Klassenlehrpersonen - Pflichtenheft D1.2-11
Klassenlehrpersonen - Schulbeginn D1.2-12
Klassensprecher/-in - Aufgabenbeschreibung D3.1-14
Lehrabbruch - wie weiter? D4.1-01
Live-Schaltung in den Unterricht D3.1-15
Nachteilsausgleich Merkblatt D1.2-13
Nachteilsausgleich Richtlinie D1.2-14
Nachteilsausgleich Gesuch Lehrzeit F1.2-04
Nachteilsausgleich Gesuch QV F1.2-05
Pflichtenheft pädagogischer ICT-Support (PICTS) D1.3-37
Prüfen und Beurteilen Standards D1.8-28
Semesterpläne  
Stellvertretungen - Prozess P1.2-02
Stellvertretungsformular F1.2-03
Verhaltensregeln - Notebook D3.1-12
Zimmerverantwortliche D3.1-08