Der Unterricht in den Brückenangeboten ist von den äusseren Bedingungen her weitgehend mit dem Unterricht in der Berufsfachschule vergleichbar - die Unterschiede betreffen vor allem das Aufnahmeverfahren und die Inhalte.
Semesterpläne gehören zu den wichtigsten Elementen im Unterricht. Sie geben den Lernenden einen Überblick, zeigen, wann es Prüfungen geben wird etc. Bei den Brückenangeboten ist eher das Umgekehrte der Fall - es gibt einen ungefähren Lehrplan, es gibt geplante Elemente zur Persönlichkeitsbildung. Aber die Flexibilität ist hier wesentlich höher zu gewichten.
Bei den Prüfungen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie in der Grundbildung: Prüfungen werden angekündigt, es gibt nicht mehr als 3 Prüfungen pro Tag.
Bei Abwesenheit der Lernenden wird die Absenz so eingetragen wie bei den Lernenden in einer Berufslehre. Abwesenheiten, die im Absens-Tracker eingetragen werden, werden den Praktikumsbetrieben in der Nacht per Mail mitgeteilt. Eine Ausnahme bilden die Lernenden ohne Praktikumsbetrieb.
Wenn Lehrpersonen den Unterricht nicht erteilen können, wird eine Stellvertretung organisiert. Der Prozess verläuft genau wie in der Berufsausbildung und ist im Formular (F1.2-03) ersichtlich.
Die wichtigsten Dokumente im Überblick:
Thema | Dokument |
Absenzen - Organisation am BWZ | D1.2-09 |
Absenzen - vorhersehbare Absenzen | P1.2-01 |
Absenzen - disziplinarische Absenzen | D0.5-01 (S. 5) |
Absenzen - Spezialfälle | D1.2-10 |
Exkursionen am BWZ | |
Klassenbezeichnungen | D3.1-13 |
Klassenlehrpersonen - Pflichtenheft | D1.2-11 |
Klassenlehrpersonen - Schulbeginn | D1.2-12 |
Klassenlehrpersonen - Einverständniserklärung Bild und Video | D3.1-10 |
Klassensprecher/-in - Aufgabenbeschreibung | D3.1-14 |
Pflichtenheft pädagogischer ICT-Support (PICTS) | D1.3-37 |
Prüfen und Beurteilen Standards | D1.8-28 |
Semesterpläne | |
Stellvertretungen - Prozess | P1.2-02 |
Stellvertretungsformular | F1.2-03 |
Verhaltensregeln - Notebooks | D3.1-12 |
Zimmerverantwortliche | D3.1-08 |