Grundsatz |
Wer im BWZ die Informatik nutzen will, muss zunächst die "Nutzungsvereinbarung Informatik BWZ" akzeptieren. Die Nutzungsvereinbarung regelt die Grenzen, in den en die Informatik am BWZ genutzt werden darf.
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Zuordnung |
Die IT-Services am BWZ sind Teil des Clusters I im Kanton SG.
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Arbeitsgeräte |
Die IT-Services stellen den Lehrpersonen am BWZ mit einem Pensum von mehr als 30 % persönliche Arbeitsgeräte zur Verfügung, die gemanaged sind (intune). Mit diesen Geräten können die Lehrpersonen im Schulzimmer, im Vorbereitungszimmer und daheim arbeiten.
Wer weniger als 30 % unterrichtet, kann sich im Lehrerzimmer und im Raum 301 im Nebengebäude ein Leihgerät holen, mit dem er/sie arbeiten kann. Die Leihgeräte bleiben auf dem Areal des BW.
Die Lehrpersonen sind für die Geräte des BWZ verantwortlich; dies betrifft das Gerät selbst und den Sicherheitszustand des Gerätes.
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öffentliche Geräte |
In den Gruppenräumen finden sich in der Regel öffentlich zugänglich PC-Stationen und Drucker für die Klassen, die noch nicht mit einem eigenen Notebooks unterwegs sind.
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office 365 |
Lernende und Lehrpersonen haben während ihrer Zeit am BWZ kostenlosen Zugriff auf das office-365-Paket. Mit der BWZ-Mail-Adresse und dem BWZ-Passwort kann man sich anmelden und alle Programme nutzen.
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BYOD |
Ab Sommer 2019 starten alle Lernenden in der Grundbildung als Notebook-Klassen. Auf unserer Website finden sich unter "BYOD" die Anforderungen für die Notebook und jeweils ein preisgünstiges Angebot.
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WLAN |
Überall im BWZ hat man Zugriff auf unser WLAN-Netz. Dies ist auch deshalb wichtig, weil im Haus 2 praktisch kein Empfang für die Handys ist (die Stahlhülle des Gebäudes schirmt ab).
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Thema | Dokument |
Informatik-Strategie Kanton SG | D8.3-01 |
Pflichtenheft pädagogischer ICT-Support (PICTS) | D1.3-37 |