8.3  Informatik


 

 

Grundsatz

Wer im BWZ die Informatik nutzen will, muss zunächst die "Nutzungsvereinbarung Informatik BWZ" akzeptieren. Die Nutzungsvereinbarung regelt die Grenzen, in den en die Informatik am BWZ genutzt werden darf.

 


 

Zuordnung

Die IT-Services am BWZ sind Teil des Clusters I im Kanton SG.

 


 

Arbeitsgeräte

Die IT-Services stellen den Lehrpersonen am BWZ mit einem Pensum von mehr als 30 % persönliche Arbeitsgeräte zur Verfügung, die gemanaged sind (intune). Mit diesen Geräten können die Lehrpersonen im Schulzimmer, im Vorbereitungszimmer und daheim arbeiten.

 

Wer weniger als 30 % unterrichtet, kann sich im Lehrerzimmer und im Raum 301 im Nebengebäude ein Leihgerät holen, mit dem er/sie arbeiten kann. Die Leihgeräte bleiben auf dem Areal des BW.

 

Die Lehrpersonen sind für die Geräte des BWZ verantwortlich; dies betrifft das Gerät selbst und den Sicherheitszustand des Gerätes.

 


 

öffentliche Geräte

In den Gruppenräumen finden sich in der Regel öffentlich zugänglich PC-Stationen und Drucker für die Klassen, die noch nicht mit einem eigenen Notebooks unterwegs sind.

 


office 365

Lernende und Lehrpersonen haben während ihrer Zeit am BWZ kostenlosen Zugriff auf das office-365-Paket. Mit der BWZ-Mail-Adresse und dem BWZ-Passwort kann man sich anmelden und alle Programme nutzen.

 


 

BYOD

Ab Sommer 2019 starten alle Lernenden in der Grundbildung als Notebook-Klassen. Auf unserer Website finden sich unter "BYOD" die Anforderungen für die Notebook und jeweils ein preisgünstiges Angebot.

 


WLAN

Überall im BWZ hat man Zugriff auf unser WLAN-Netz. Dies ist auch deshalb wichtig, weil im Haus 2 praktisch kein Empfang für die Handys ist (die Stahlhülle des Gebäudes schirmt ab).

 


 

 

Thema Dokument
Informatik-Strategie Kanton SG D8.3-01
Pflichtenheft pädagogischer ICT-Support (PICTS) D1.3-37